Beitragsordnung

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Beitragsordnung des Stratum 0 e. V.

8. Mai 2021

§0 Beitragssätze

  1. Der reguläre Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 20€ pro Monat. Fördermitglieder zahlen einen frei wählbaren Beitrag von mindestens 30€ pro Jahr. Der Jahresbeitrag muss ein Vielfaches von 12 Cent betragen.
  2. Schüler, Studenten, Auszubildende (einschließlich Referendaren), Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge oder nach § 24 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB II), sowie Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben die Möglichkeit, für die ordentliche Mitgliedschaft einen ermäßigten Beitrag von 12€ pro Monat zu zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen zugänglich gemacht werden.
  3. Sollte ein ordentliches Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen. Diese gilt für maximal ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden. Der ermäßigte monatliche Beitrag muss ein glatter Centbetrag sein.
  4. Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine regelmäßige Spende an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende in Höhe von 1% des Bruttoeinkommens.

§1 Fälligkeit

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats im Voraus bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat fällig.
  2. Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich.

§2 Zahlungsweise

  1. Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages kann per Überweisung (z. B. Dauerauftrag) oder per SEPA-Lastschrifteinzug erfolgen. Für den Einzug per SEPA-Lastschrift muss dem Vorstand ein SEPA-Lastschriftmandat in Schriftform vorliegen. Eventuell anfallende Gebühren durch Rücklastschrift, die ein Mitglied selbst zu verschulden hat, werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
  2. Alternativ zu Abs. 1 kann auch eine Barzahlung an den Schatzmeister erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.

§3 Aufnahmegebühren

  1. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.

§4 Erstattungen

  1. Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate werden dem Mitglied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet. Antrag zur Erstattung muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgen.