Mitgliederversammlung/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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(0. Wahlen: nachwahl für vertretungsberechtigte)
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# Die Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt, sofern sie mindestens die Stimmen von 50% der Stimmberechtigten erhalten haben, solange genug Posten für das entsprechende Amt zu besetzen sind.
 
# Die Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt, sofern sie mindestens die Stimmen von 50% der Stimmberechtigten erhalten haben, solange genug Posten für das entsprechende Amt zu besetzen sind.
 
# Falls mehrere Posten für ein Amt zu vergeben sind (z.B. Beisitzer, Rechnungsprüfer), findet die Besetzung absteigend nach Stimmenanzahl statt, bis alle Posten des entsprechenden Amtes besetzt sind.
 
# Falls mehrere Posten für ein Amt zu vergeben sind (z.B. Beisitzer, Rechnungsprüfer), findet die Besetzung absteigend nach Stimmenanzahl statt, bis alle Posten des entsprechenden Amtes besetzt sind.
# Falls sich durch Stimmengleichheit keine eindeutige Besetzung ergibt, findet eine Stichwahl zwischen den entsprechenden Kandidaten mit der gleichen Stimmenanzahl statt. Eine Nachwahl findet statt, wenn sich kein Kandidat für die Posten Schatzmeister, stellv. Vorsitzender, oder Vorsitzender feststellen lässt.
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# Falls sich durch Stimmengleichheit keine eindeutige Besetzung ergibt, findet eine Stichwahl zwischen den entsprechenden Kandidaten mit der gleichen Stimmenanzahl statt. Eine Nachwahl findet jeweils für die Posten Schatzmeister, stellv. Vorsitzender, oder Vorsitzender statt, falls das entsprechende Amt nicht besetzt wurde.
 
# Die Auswertung der Wahl erfolgt in der Reihenfolge Vorstandsvorsitzender, stellv. Vorsitzender, Schatzmeister, Beisitzer, Rechnungsprüfer. Kandidaten, die schon für ein Amt gewählt worden sind und es angenommen haben, werden bei der Auswertung der nachfolgendenden Ämter nicht mehr berücksichtigt.
 
# Die Auswertung der Wahl erfolgt in der Reihenfolge Vorstandsvorsitzender, stellv. Vorsitzender, Schatzmeister, Beisitzer, Rechnungsprüfer. Kandidaten, die schon für ein Amt gewählt worden sind und es angenommen haben, werden bei der Auswertung der nachfolgendenden Ämter nicht mehr berücksichtigt.
 
# Gewählte Kandidaten können von der Wahl zurücktreten. Dies ist auch fernmündlich möglich.
 
# Gewählte Kandidaten können von der Wahl zurücktreten. Dies ist auch fernmündlich möglich.

Version vom 4. Dezember 2016, 15:56 Uhr

Hinweis:
Entwurf einer Geschäftsordnung für die Mitgliederversammlung

Wer den Hut auf hat: Daniel Bohrer

0. Wahlen

  1. Als Wahlmodus wird die Zustimmungswahl festgelegt. (Jede stimmberechtigte Entität kann für jede kandidierende Entität eine Stimme abgeben, Stimmenkumulation ist nicht möglich.)
  2. Es wird in geheimer Wahl auf Stimmzetteln gewählt. Dabei dürfen nur von der Versammlungsleitung genehmigte Stimmzettel genutzt werden.
  3. Die Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt, sofern sie mindestens die Stimmen von 50% der Stimmberechtigten erhalten haben, solange genug Posten für das entsprechende Amt zu besetzen sind.
  4. Falls mehrere Posten für ein Amt zu vergeben sind (z.B. Beisitzer, Rechnungsprüfer), findet die Besetzung absteigend nach Stimmenanzahl statt, bis alle Posten des entsprechenden Amtes besetzt sind.
  5. Falls sich durch Stimmengleichheit keine eindeutige Besetzung ergibt, findet eine Stichwahl zwischen den entsprechenden Kandidaten mit der gleichen Stimmenanzahl statt. Eine Nachwahl findet jeweils für die Posten Schatzmeister, stellv. Vorsitzender, oder Vorsitzender statt, falls das entsprechende Amt nicht besetzt wurde.
  6. Die Auswertung der Wahl erfolgt in der Reihenfolge Vorstandsvorsitzender, stellv. Vorsitzender, Schatzmeister, Beisitzer, Rechnungsprüfer. Kandidaten, die schon für ein Amt gewählt worden sind und es angenommen haben, werden bei der Auswertung der nachfolgendenden Ämter nicht mehr berücksichtigt.
  7. Gewählte Kandidaten können von der Wahl zurücktreten. Dies ist auch fernmündlich möglich.