Mitgliederversammlung 2013-12-07: Unterschied zwischen den Versionen

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(Tagesordnung: +SÄA: Beschlüsse der Mitgliederversammlung haben Vorrang)
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Vorsitzende Entität:
 
Vorsitzende Entität:
 
* Valodim
 
* Valodim
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* rohieb
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Stellvertretend vorsitzende Entität:
 
Stellvertretend vorsitzende Entität:
* …?
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* rohieb
 
Buchführende Entität:
 
Buchführende Entität:
 
* chrissi[dach]
 
* chrissi[dach]
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* rohieb
 
Beisitzende Entitäten:
 
Beisitzende Entitäten:
 
* larsan
 
* larsan

Version vom 5. September 2013, 22:05 Uhr

Platzhalter für die nächste Mitgliederversammlung, Termin wird voraussichtlich Samstag, der 9. Dezember 2013 um 14:00 sein.

Wichtige Dinge für schriftführerischen Overhead

  • Akkreditierung mit Unterschriften der Mitglieder!
  • Klarstellen, dass keiner rausgeht, ohne sich vorher bei der protokollführenden Entität abzumelden!

Tagesordnung

TOP 0: Organisatorischer Overhead

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Wahl der Versammlungsleitung und der protokollführenden Entität
  • Zulassung von Gästen
  • Festlegung der Tagesordnung
  • Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2013-03-16
  • Anträge zur Geschäftsordnung (falls vorhanden)

TOP 1: Jahresbericht und Entlastung des Vorstandes

TOP 2: Vorstandswahlen. Kandidaten: Vorsitzende Entität:

  • Valodim
  • rohieb
  • chrissi[dach]

Stellvertretend vorsitzende Entität:

  • rohieb

Buchführende Entität:

  • chrissi[dach]
  • rohieb

Beisitzende Entitäten:

  • larsan
  • Pecca
  • rohieb
  • Neo Bechstein
  • reneger

TOP 2: Satzungsänderungsanträge

  • Änderung der Beitragsordnung, Einfügen von "maximal" in §0 (3). Begründung: Auf Vorstandssitzung 2013-05-13 für sinnvoll befunden, um flexibler zu sein. Geringe Anzahl an Anträgen ermöglicht eine individuelle Diskussion.
§0 (3) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen
können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen.
Diese gilt für maximal ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden.
  • SÄA/Beitragsordnung: Einführung von Fördermitgliedschaften. Dies soll es natürlichen und juristischen Personen einfacher machen, den Verein mit einem regelmäßigen Beitrag zu unterstützen. Unterschiede
  • SÄA: Beschlüsse der Mitgliederversammlung haben Vorrang (Diff)