Vorstand/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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(+Rechnungen bis zu 30€ kann der Schatzmeister ohne Beschluss der restlichen Vorstandsmitglieder begleichen.)
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### Angabe, für welches Projekt der Zahlungsausgang verwendet wird
 
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## Der Schatzmeister hat eine Liste zu pflegen, in der ersichtlich ist, mit welchem Zahlungseingang im Kassenbuch ein Mitglied welchen monatlichen Mitgliedsbeitrag bezahlt hat.
 
## Der Schatzmeister hat eine Liste zu pflegen, in der ersichtlich ist, mit welchem Zahlungseingang im Kassenbuch ein Mitglied welchen monatlichen Mitgliedsbeitrag bezahlt hat.
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## Rechnungen bis zu 30€ kann der Schatzmeister ohne Beschluss der restlichen Vorstandsmitglieder begleichen.
  
 
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Version vom 16. Januar 2013, 04:17 Uhr

Hinweis:
Die Geschäftsordnung des Vorstands ist im Moment noch im Entwurfsstadium.
  1. Der Vorstand teilt seine Aufgabenbereiche wie folgt auf:
    1. Finanzen und Führung der Mitgliederliste: Schatzmeister
    2. Schriftführung und weitere Mitgliedsverwaltung: stellv. Vorsitzender
    3. Merchandise: Neo (nach Rücksprache)
    4. Einladungen zu Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen: larsan
  2. Datenschutzvereinbarung
    1. Mitgliederdaten
      1. Mitgliederdaten dürfen nur bei nachgewiesenem berechtigen Interesse und nach Unterzeichnung einer Datenschutzvereinbarung eingesehen werden.
      2. Die Weitergabe von Mitgliederdaten an Dritte ist nicht gestattet und wird mindestens mit Ausschluss aus dem Verein geahndet.
    2. Mailverkehr
      1. Es wird allen Vorstandsmitgliedern empfohlen, Freemailer (GMX, Hotmail, Google Mail, etc.) zu meiden. Stattdessen sollen E-Mail-Konten auf Servern verwendet werden, die entweder (vom Verein oder vom jeweiligen Vorstandsmitglied) selbst gehostet werden, oder bei denen sichergestellt ist, dass eventuelle Nutzerdaten und Mailverkehr nicht abhanden kommen oder mitgelesen werden können.
      2. Umlaufbeschlüsse müssen mit einer vertrauenswürdigen, digitalen Signatur versehen sein (z. B per PGP)
    3. interne "Geschäfte"
      1. TODO…
  3. Schatzmeister
    1. Der Schatzmeister hat ein Kassenbuch für Girokonto und Barkasse in digitaler Form zu führen.
    2. Der Schatzmeister hat das Kassenbuch in einer Form zu führen, wo es dem restlichen Vorstand erlaubt dies jederzeit einsehen oder bei längerer Abwesenheit des Schatzmeisters weiterzuführen.
    3. Der Schatzmeister hat für alle ausgehenden Zahlungen folgende Nachweise zu führen:
      1. Quittung / Rechnung / Abschlagsplan als Nachweis der Höhe der Summe
      2. Legitimation des Zahlungsausganges durch Referenz auf den Vorstandsbeschluss
      3. Angabe, für welches Projekt der Zahlungsausgang verwendet wird
    4. Der Schatzmeister hat eine Liste zu pflegen, in der ersichtlich ist, mit welchem Zahlungseingang im Kassenbuch ein Mitglied welchen monatlichen Mitgliedsbeitrag bezahlt hat.
    5. Rechnungen bis zu 30€ kann der Schatzmeister ohne Beschluss der restlichen Vorstandsmitglieder begleichen.