Offener Brief an den Rat der Stadt Braunschweig zur Mitteilung DS 14314/15

Sehr geehrter Rat der Stadt Braunschweig,

als Freifunk-Initiative in Braunschweig verfolgen wir mit Interesse die dem Beschluss 3584/14 folgenden Entwicklungen und somit auch die kürzliche Mitteilung der Verwaltung (DS 14314/15) an den Wirtschaftsausschuss für den 17.04.2015. Hierbei fiel uns auf, dass die Verwaltung bei ihrer Recherche viele Punkte missverständlich dargestellt hat, und leider auch die großen und erfolgreichen Freifunkprojekte in Städtekooperation wie Arnsberg und insbesondere Berlin unberücksichtigt lässt.

Im Folgenden greifen wir daher Abschnitte der Mitteilung auf und korrigieren diese:

Zudem entzieht sich diese dezentrale Lösung der verlässlichen Steuerung der Versorgungsgebiete und –qualitäten.

Die oben genannten Beispiele zeigen klar, dass die Kooperation öffentlicher Einrichtungen, Gewerbetreibender und Privatleute zu einer erfolgreichen Flächendeckung mit kostenlosem WLAN in innerstädtischen Bereichen führen kann. Mit Paderborn und Hamburg lassen sich darüber hinaus noch zwei Beispiele anführen, in denen private Initiativen, sogar ohne Beteiligung der Städte, umfangreiche Netze an Zugangspunkten aufgebaut haben.

Ein verlässliches Versprechen gegenüber den Nutzern könnte damit nicht abgegeben werden.

Durch die Beteiligung Vieler am Aufbau der Zugangspunkte ist für die Freifunknutzer quasi jederzeit ein technischer Ansprechpartner verfügbar. Die Sicherstellung des Betriebs der Infrastruktur wird durch die dezentrale Struktur auf viele Schultern verteilt und die Betriebskosten sind dementsprechend niedrig. Die geringen Kosten für den Betrieb der Zugangspunkte, nämlich die Stromkosten, verteilen sich auf die gleichen Schultern. Soll ein neues Gebiet gezielt erschlossen werden, so kann, unter Mithilfe der Stadt oder ähnlicher Einrichtungen, sowie der Anwohner, auf deren verteilte und bestehende Infrastruktur zurückgegriffen werden. Durch die so entstehende Redundanz kann von einer höheren Verfügbarkeit als bei einer zentralisierten Infrastruktur ausgegangen werden.

Auch wenn gesetzliche Änderungen hinsichtlich der sogenannten Störerhaftung in Aussicht gestellt sind, bleibt doch fraglich, ob derartige Initiativen juristisch nachhaltig abgesichert sind und auch von offizieller Seite genutzt werden sollten.”

Erste Urteile weisen in der aktuellen Rechtsprechung darauf hin, dass auch Betreiber von Freifunk-Zugängen als Provider anzusehen sind und diese somit von der Störerhaftung ausgenommen sind (AG Charlottenburg, Stellungnahme Kanzlei Hubrig). Freifunk Rheinland hat sich darüber hinaus dafür entschieden, selber Internetzugangsanbieter (ISP – Internet Service Provider) zu werden und betreibt die Infrastruktur nun im Rahmen des Freifunk Rheinland e.V. (FF Rheinland1, FF Rheinland2). Da aus unserer Sicht somit derzeit eine juristische Absicherung gegeben ist, spricht nichts gegen eine Kooperation einer öffentlichen Einrichtung mit Freifunk. Wie die aktuell laufende Gesetzgebung Freifunk oder kommerzielle Anbieter beeinflusst ist zum jeztigen Zeitpunkt schwer absehbar. Der Vorstand für Recht & Politik des eco e.V. sagt hierzu zum Beispiel: “Wird der Referentenentwurf 1:1 umgesetzt, bleibt Deutschland weiterhin eine WLAN-Wüste.” (eco) Eine Zusammenfassung weiterer Stimmen findet sich z.B. bei »Freifunk statt Angst« (FSA).

Der Verein Freifunk ist eine private Initiative, bei der Bürger ihre private Internetverbindung kostenfrei für andere Nutzer freigeben.

Die Bereitsteller von Freifunk-Zugangspunkten reservieren einen von ihnen selbst festgelegten Teil ihrer Bandbreite für das Freifunknetz. Wird diese nicht ausgelastet, steht sie auch weiterhin ihnen selbst zur Verfügung. Freifunknutzer und -bereitsteller kann jede/r sein, nicht nur Bürger, sondern auch Ladenlokale oder gar Ketten (s. Paderborn) oder öffentliche Einrichtungen (s. Berlin). Die Möglichkeit, sich einem stadtweiten, offenen WLAN anzuschließen ist ein Standortvorteil für kleine und mittelständische Unternehmen. Dies ist mit Freifunk für Unternehmen mit geringem Aufwand und vernachlässigbaren Kosten realisierbar; in Verbindung mit einer kommerziellen Lösung jedoch eher aufwendig.

Die jeweiligen Netze werden nicht als getrennte Einwahlknoten genutzt, sondern untereinander verbunden (Mesh-Netze). Dabei wird die sogenannte Störerhaftung „umgangen“.

Jeder Knoten ist ein “Einwahlknoten” (Access-Point), mit dem sich Nutzer verbinden können. Knoten, die selbst keinen direkten Internetzugang haben, aber direkt oder indirekt einen Knoten mit Internetzugang per Funk erreichen können (“Meshing”), können mit dieser Technik an infrastrukturarmen Orten Internetzugang anbieten. Diese Art der Verbindung über Meshing ermöglicht nicht die Störerhaftung zu umgehen. Stattdessen dient Meshing als technisches Mittel zur Vergrößerung der Reichweite des Netzes. Freifunk würde auch ohne diesen Reichweitenbonus funktionieren. Für die rechtliche Bewertung ist die Betrachtung dieser Funktionsweise irrelevant.

“Derzeit schützt sich die Freifunk Initiative vor einer Inanspruchnahme durch die Verlagerung der Server für ihre Mesh-Netze ins Ausland.”

Die genannten Server (“Gateways” genannt) sind die Ausgänge, über welche Nutzer des Freifunknetzes tatsächlich “ins Internet” kommen. Prinzipiell ist aus deutscher Sicht irrelevant, ob die Gateway-Server im Inland oder im Ausland stehen, denn bisher wurde nicht nachgewiesen, dass die Störerhaftung für Freifunk greift, da die angebotenen Dienste denen eines Providers entsprechen (AG Charlottenburg). Unter Aufrechterhaltung der Unschuldsvermutung darf daher nicht von einer Umgehung der Störerhaftung gesprochen werden. Der Rückgriff auf Gateways verschiedener Anbieter in verschiedenen Ländern dient vielmehr der Ausfallsicherheit und Lastenverteilung des Netzes und erhöht somit Stabilität und Qualität des Angebotes. Das Providerprivileg dient dazu, Provider vor der falschen Vorgabe von Rechtsansprüchen Dritter zu schützen; so wie ein Postbote nicht für den Inhalt der Briefe verantwortlich ist, die er zum Briefkasten bringt. Das Providerprivileg ist die Grundvoraussetzung für den Betrieb einer öffentlichen Zugangsinfrastruktur. (Compuserve-Urteil, Stellungnahme Kanzlei Hubrig)

“Die befragten Kommunen treten mehrheitlich nicht als Provider auf, auch um nicht in die Störerhaftung zu gelangen.”

Diese Aussage ist inhaltlich falsch, da die Störerhaftung für eine Kommune, die als Provider auftritt, nicht gilt. Darüber hinaus besteht für die Stadt natürlich die Möglichkeit, Freifunk als Provider zu fördern, beispielsweise durch finanzielle Unterstützung und/oder durch Nutzung öffentlicher Gebäude.

Die Verwaltung möchte offensichtlich rechtliche Risiken von der Stadt abwenden; der aktuellen Rechtsauffassung nach existieren diese aber nicht, oder lägen im Zweifel beim Kooperationspartner der Stadt (z. B. Freifunk).

Die Verwaltung hat in ihrer Mitteilung auch einen Anforderungskatalog formuliert. Diesen wollen wir kurz kommentieren:

Folgende Anforderungen sollen an das Netz bzw. den Betrieb selbst gestellt werden:

  1. Betrieb nicht bei der Stadt Braunschweig, sondern über einen Provider
    Als Netzbetreiber sind Freifunker in der Lage, als Provider zu agieren.
  2. Vollständige Abdeckung der oben genannten Plätze
    In Zusammenarbeit mit der Stadt, lokal ansässigen Gewerbetreibenden und Privatpersonen ist eine Erschließung und Abdeckung der genannten Plätze sofort möglich.
  3. Stabile Bandbreiten auch bei höheren Besucherzahlen zwischen 6 und 16 Mbit/s Die verteilte Infrastruktur des Freifunknetzes und die damit entstehende Lastenverteilung ergibt ein redundantes und skalierbares Netz, das auch große Nutzerzahlen abfangen kann. Konkrete Zahlen hängen von den örtlichen Bereitstellern ab und ist bei Bedarf schnell ausbaubar.
  4. Einfaches Anmeldeprozedere Freifunk Braunschweig verzichtet auf eine Anmeldung der Nutzer. Das ist die einfachste Form der Nutzung. Jegliche Form einer Anmeldung/Registrierung ist ein Nutzungshemmnis, daher verzichten auch Freifunk Berlin (trotz Städtekooperation) und Hamburg darauf.
  5. Kompatibilität mit Eduroam (WLAN-Netz der Universitäten)
    Die gleichzeitige Verbreitung von Eduroam muss mit den Universitäten abgesprochen werden. Eine gleichzeitige Existenz von Freifunk und Eduroam ist problemlos möglich. Da Eduroam prinzipbedingt höhere Nutzungshürden als Freifunk hat (insbesondere nur für Studenten und universitäre Mitarbeiter zur Verfügung steht), kann für den reinen Netzzugang auch stattdessen einfach Freifunk benutzt werden.
  6. maßvolle Werbeeinblendungen während der Nutzung (ggf. feste Integration auf der Landing Page, parallele Druckwerbung etc.)
    Freifunk verzichtet auf den unter 4) genannten Gründen auf eine Landing-Page. Freifunk selbst ist werbefrei. Die Stadt Braunschweig kann natürlich (z.B. auf ihrer Homepage) dafür werben, dass sie mit diesem sozialen Infrastrukturprojekt zusammenarbeitet. Druckwerbung ist bei entsprechend verfügbaren Budgets denkbar.
  7. Kostenfreiheit für die Nutzer von mindestens einer Stunde täglich
    Freifunk bietet 24 Stunden täglich, 7 Tage die Woche kostenfreien Internetzugang. Auch an Feiertagen.
  8. Landing Page bei Netzanmeldung, aus der der Kooperationspartner „Stadt Braunschweig“ deutlich erkennbar ist und von der aus weiterführende Links und ggf. auch kurze Informationen zu städtischen Angeboten möglich sind
    Freifunk verzichtet auf den unter 4) genannten Gründen auf eine Landing-Page. Permanente Werbung für die Kooperation der Stadt Braunschweig auf der Homepage der Stadt, der Homepage von Freifunk Braunschweig und/oder durch Druckwerbung und Mundpropaganda werden zu einer positiven Wahrnehmung des Internetangebotes der Stadt führen.
  9. Möglichkeit der späteren Nutzung für eventuelle städtische Anwendungen bzw. Nutzung für Smart-City Ansätze (Leitsysteme, Informationssysteme etc.)
    Die Freifunk-Infrastruktur diskriminiert keine Dienste. Der Stadt Braunschweig steht unser Netzwerk somit für eigene Dienste offen.

Ausblick & Perspektiven

  • Freifunk ohne Unterstützung der Stadt
    Freifunk Braunschweig kann ohne Unterstützung langsam weiter wachsen. Dies geschieht stetig, aber mit eher zufälliger Ausbreitung in der Flächenabdeckung, sofern keine aktiven Werbeaktionen seitens der Initiative selbst forciert werden.

  • Stadt als Teilnehmer und Unterstützer der Initiative
    Wenn Freifunk Braunschweig von der Stadt Braunschweig unterstützt wird, kann die Initiative die von der Stadt angestrebten Plätze vorrangig ausbauen, indem dort Access-Points installiert werden. Die Sicherheit des städtischen Netzwerkes (stadteigene Gebäude), sofern dieses genutzt wird, wird dadurch nicht beeinträchtigt. Lediglich wird die jeweils am Ort vorhandene Bandbreite in jenem maximalen Ausmaß eingeschränkt, das von der Stadt in Kauf genommen wird. Die Kosten pro Router betragen dabei geschätzt pro Anschaffung 20-100€ und für jährlichen Betriebsstrom im Schnitt ca. 10-15 € pro Einheit. Die Minimalausstattung der von der Stadt angestrebten Plätze kann so mit wenigen Einheiten ermöglicht werden und erfüllt den Anspruch einer “möglichst kostenneutralen Lösung”. Für eine komfortable, vollständigere und ausfallsicherere Abdeckung wären je nach Ort mehr Einheiten notwendig.

  • Stadt als Schirmherr
    Die Stadt bewirbt die Freifunk-Initiative z.B. auf ihrer Webseite oder durch Auslage von Print-Werbung in Bürgerbüros, etc. Darüber hinaus kann die Stadt als Türöffner bei ansässigen Gewerbetreibenden dienen und Kontakte herstellen.

  • Stadt mit mehreren Kooperationspartnern Es ist auch die Kooperation der Stadt mit mehreren Partnern zugleich denkbar. So kann Freifunk Braunschweig die Abdeckung zusammen mit Bürgern und Gewerbetreibenden weiter ausbauen und die Stadt gleichzeitig eine Kooperation mit einem kommerziellen Provider eingehen.

Freifunk Braunschweig steht immer für den gemeinsamen Ausbau der Grundversorgung mit freiem WLAN zur Verfügung. Gerne stehen wir ihnen für Details, Fragen und Konzeptgespräche zur Verfügung.

Anhang: Liste der größten Freifunk-Communities

Name & Stadt/Region Zugangspunkte
Freifunk Hamburg 794
Freifunk Paderborn 742
Freifunk Südwestfalen 670
Freifunk Düsseldorf 450
Freifunk Berlin 371
Freifunk München 371
Freifunk Muenster 336
Freifunk Bielefeld 310
(…)  
Freifunk Braunschweig 118

Insgesamt über 11.000 Zugangspunkte in Deutschland: Karte