Mitgliederversammlung/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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== §0 Wahlen == | == §0 Wahlen == | ||
# Als Wahlmodus wird die Zustimmungswahl festgelegt. (Jede stimmberechtigte Entität kann für jede kandidierende Entität eine Stimme abgeben, Stimmenkumulation ist nicht möglich.) | # Als Wahlmodus wird die Zustimmungswahl festgelegt. (Jede stimmberechtigte Entität kann für jede kandidierende Entität eine Stimme abgeben, Stimmenkumulation ist nicht möglich.) | ||
− | # Es wird in geheimer Wahl | + | # Es wird in geheimer Wahl im OpenSlides gewählt. |
− | # Die Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt, sofern sie mindestens die Stimmen von 50% der Stimmberechtigten erhalten haben, solange genug Posten für das entsprechende Amt zu besetzen sind. | + | # Die Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt, sofern sie mindestens die Stimmen von 50% der teilnehmenden Stimmberechtigten erhalten haben, solange genug Posten für das entsprechende Amt zu besetzen sind. |
# Falls mehrere Posten für ein Amt zu vergeben sind (z.B. Beisitzer, Rechnungsprüfer), findet die Besetzung absteigend nach Stimmenanzahl statt, bis alle Posten des entsprechenden Amtes besetzt sind. | # Falls mehrere Posten für ein Amt zu vergeben sind (z.B. Beisitzer, Rechnungsprüfer), findet die Besetzung absteigend nach Stimmenanzahl statt, bis alle Posten des entsprechenden Amtes besetzt sind. | ||
# Falls sich durch Stimmengleichheit keine eindeutige Besetzung ergibt, findet eine Stichwahl zwischen den entsprechenden Kandidaten mit der gleichen Stimmenanzahl statt. Eine Nachwahl findet jeweils für die Posten Schatzmeister, stellv. Vorsitzender, oder Vorsitzender statt, falls das entsprechende Amt nicht besetzt wurde. | # Falls sich durch Stimmengleichheit keine eindeutige Besetzung ergibt, findet eine Stichwahl zwischen den entsprechenden Kandidaten mit der gleichen Stimmenanzahl statt. Eine Nachwahl findet jeweils für die Posten Schatzmeister, stellv. Vorsitzender, oder Vorsitzender statt, falls das entsprechende Amt nicht besetzt wurde. | ||
− | # Die | + | # Die Wahl erfolgt in der Reihenfolge Vorstandsvorsitzender, stellv. Vorsitzender, Schatzmeister, Beisitzer. Kandidaten, die schon für ein Amt gewählt worden sind und es angenommen haben, werden bei der Wahl der nachfolgenden Ämter nicht mehr berücksichtigt. |
# Gewählte Kandidaten können von der Wahl zurücktreten. Die Annahme der Wahl oder der Rücktritt von der Wahl ist auch fernmündlich möglich. | # Gewählte Kandidaten können von der Wahl zurücktreten. Die Annahme der Wahl oder der Rücktritt von der Wahl ist auch fernmündlich möglich. | ||
[[Kategorie:Dokumente]] | [[Kategorie:Dokumente]] |
Aktuelle Version vom 1. April 2025, 01:22 Uhr
Hinweis:
- Diese Geschäftsordnung wird in diesem GitLab-Repository gepflegt. Änderungsanträge dürfen auch als Merge Request gestellt werden.
Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung
26. Januar 2025
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]§0 Wahlen
- Als Wahlmodus wird die Zustimmungswahl festgelegt. (Jede stimmberechtigte Entität kann für jede kandidierende Entität eine Stimme abgeben, Stimmenkumulation ist nicht möglich.)
- Es wird in geheimer Wahl im OpenSlides gewählt.
- Die Kandidaten mit den meisten Stimmen sind gewählt, sofern sie mindestens die Stimmen von 50% der teilnehmenden Stimmberechtigten erhalten haben, solange genug Posten für das entsprechende Amt zu besetzen sind.
- Falls mehrere Posten für ein Amt zu vergeben sind (z.B. Beisitzer, Rechnungsprüfer), findet die Besetzung absteigend nach Stimmenanzahl statt, bis alle Posten des entsprechenden Amtes besetzt sind.
- Falls sich durch Stimmengleichheit keine eindeutige Besetzung ergibt, findet eine Stichwahl zwischen den entsprechenden Kandidaten mit der gleichen Stimmenanzahl statt. Eine Nachwahl findet jeweils für die Posten Schatzmeister, stellv. Vorsitzender, oder Vorsitzender statt, falls das entsprechende Amt nicht besetzt wurde.
- Die Wahl erfolgt in der Reihenfolge Vorstandsvorsitzender, stellv. Vorsitzender, Schatzmeister, Beisitzer. Kandidaten, die schon für ein Amt gewählt worden sind und es angenommen haben, werden bei der Wahl der nachfolgenden Ämter nicht mehr berücksichtigt.
- Gewählte Kandidaten können von der Wahl zurücktreten. Die Annahme der Wahl oder der Rücktritt von der Wahl ist auch fernmündlich möglich.