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§ 4 Mitgliedschaft

Version vom 15. Juli 2011, 01:20 Uhr

§ 4 der Satzung regelt die den Beitritt wie folgt:

§ 4 Mitgliedschaft
(2) Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand, dieser entscheidet auch über den Antrag.

Da es sich hierbei um Textform handelt, sind zum Beispiel auch E-Mails möglich. Der einfachste Weg ist derzeit, den Vorstand anzuschreiben, und ihm formlos mindestens seinen Realnamen und die E-Mail-Adresse mitzuteilen. (Derzeit steht noch nicht fest, was wir an Kontaktdaten (nicht) haben wollen/müssen.)

Die Satzung und insbesondere die Beitragsordnung sollte man sich gerne vorher durchlesen.