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− | Die [[Satzung]] und insbesondere die [[Beitragsordnung]] sollte man sich gerne vorher durchlesen. | + | Die [[Satzung#Text_der_Satzung|Satzung]] und insbesondere die [[Satzung#Text_der_Beitragsordnung|Beitragsordnung]] sollte man sich gerne vorher durchlesen. |
Version vom 19. August 2011, 00:05 Uhr
§ 4 der Satzung regelt die den Beitritt wie folgt:
§ 4 Mitgliedschaft (2) Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand, dieser entscheidet auch über den Antrag.
Da es sich hierbei um Textform handelt, sind zum Beispiel auch E-Mails möglich. Der einfachste Weg ist derzeit, den Vorstand anzuschreiben, und ihm formlos mindestens seinen Realnamen und die E-Mail-Adresse mitzuteilen. (Derzeit steht noch nicht fest, was wir an Kontaktdaten (nicht) haben wollen/müssen.)
Die Satzung und insbesondere die Beitragsordnung sollte man sich gerne vorher durchlesen.