Vorlage:Hinweis Vorstandssitzung: Unterschied zwischen den Versionen
(Satzung §7(5) zusammengefasst) |
(kein Unterschied)
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Version vom 7. Januar 2013, 15:54 Uhr
Hinweis:
Satzung §7(5) sagt, dass Mitglieder grundsätzlich berechtigt sind, an Vorstandssitzungen ohne Stimmrecht und ohne Rederecht teilzunehmen. Der Vorstand kann für einzelne Tagesordnungspunkte beschließen, diese unter Ausschluss der restlichen Mitglieder zu behandeln.
Satzung §7(5) sagt, dass Mitglieder grundsätzlich berechtigt sind, an Vorstandssitzungen ohne Stimmrecht und ohne Rederecht teilzunehmen. Der Vorstand kann für einzelne Tagesordnungspunkte beschließen, diese unter Ausschluss der restlichen Mitglieder zu behandeln.

