Beitragsordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. Juni 2011, 00:56 Uhr
Beim Gründungstreffen von der nullten Mitgliederversammlung beschlossen.
§ 1 Beitragssätze (1) Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat. (2) Schüler, Studenten und Hartz-IV-Empfänger zahlen nach Einreichung eines entsprechenden Nachweises beim Vorstand den ermäßigten Beitrag von 12€ pro Monat. (3) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen. Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden. (4) Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine regelmäßige Spende an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende in Höhe von 1% des Bruttoeinkommens. § 2 Fälligkeit (1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats im Voraus bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat fällig. (2) Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich. § 3 Zahlungsweise (1) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per Überweisung. (2) Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. § 4 Aufnahmegebühren (1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben. § 5 Erstattungen (1) Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate werden dem Mitglied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet. Antrag zur Erstattung muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgen.