Vorstandssitzung 2014-08-29
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Version vom 17:44, 9. Mai 2014 von Larsan (Diskussion | Beiträge)
Platzhalter für die nächste Vorstandssitzung.
Hinweis:
Unsere Satzung besagt in § 8 Nr. 5, dass Mitglieder grundsätzlich berechtigt sind, an Vorstandssitzungen ohne Stimmrecht und ohne Rederecht teilzunehmen. Außerdem kann der Vorstand für einzelne Tagesordnungspunkte beschließen, diese unter Ausschluss der restlichen Mitglieder zu behandeln.
Unsere Satzung besagt in § 8 Nr. 5, dass Mitglieder grundsätzlich berechtigt sind, an Vorstandssitzungen ohne Stimmrecht und ohne Rederecht teilzunehmen. Außerdem kann der Vorstand für einzelne Tagesordnungspunkte beschließen, diese unter Ausschluss der restlichen Mitglieder zu behandeln.
Umlaufbeschlüsse
Die Satzung erlaubt dem Vorstand, Beschlüsse in Schriftform zu fassen, um zwischen den Sitzungen handlungsfähig zu bleiben. Laut Satzung müssen diese Umlaufbeschlüsse auf der nächsten Vorstandssitzung bestätigt werden. Wenn ein Umlaufbeschluss gefasst wurde, wird das Abstimmungsergebnis hier als Pro (Antrag angenommen) oder Contra (Antrag abgelehnt) dargestellt.