Mitglied werden
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Version vom 18:05, 10. Jan. 2012 von Neo Bechstein (Diskussion | Beiträge)
§ 4 der Satzung regelt die den Beitritt wie folgt:
§ 4 Mitgliedschaft (2) Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand, dieser entscheidet auch über den Antrag.
Da es sich hierbei um Textform handelt, sind zum Beispiel auch E-Mails möglich. Der einfachste Weg ist derzeit, den Vorstand anzuschreiben, und ihm formlos mindestens seinen Klarnamen und die E-Mail-Adresse mitzuteilen. (Derzeit steht noch nicht fest, was wir an Kontaktdaten (nicht) haben wollen/müssen.)
Die Satzung und insbesondere die Beitragsordnung sollte man sich gerne vorher durchlesen. Außerdem ist eine Anmeldung auf der Mailingliste nicht nur sinnvoll sondern erforderlich wenn man das Vereinsleben auch online aktiv mitgestalten möchte.