Diskussion:Satzung

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Notwendige Aenderungen

Zuletzt aktualisiert Valodim 10:36, 29. Jun. 2011 (UTC), Zum Fortschritt siehe Eintragung

§ 2 (2)

der Zweck muss immer in seiner Formulierung an Paragraph 52(2) AO angelehnt sein, der eine feste Liste von als gemeinnuetzig angesehenen Zwecken enthaelt. Es gibt einen passigen, wir muessen es nur umformulieren.

§ 11 (2)

Wir benoetigen hier eine Bescheinigung, dass es sich beim CCC um einen gemeinnuetzigen Verein handelt, und die 'bestimmte Koerperschaft' muss auch explizit als steuerbeguenstigt bezeichnet werden, 'fuer gemeinnuetzige Zwecke' reicht nicht aus, da es sich ja um "gemeinnuetzig im Sinne des Finanzamtes handeln muss".

Der CCC ist nicht gemeinnützig, weil er sich (Aussage: Tim Pritlove) damit angreifbar machen würde. --Blinry 12:24, 29. Jun. 2011 (UTC)