Eintragung

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Aktueller Fortschritt

  • Der Vorstand hat festgestellt, dass entsprechend § 9 Satzungsänderung (3) gar keine MV noetig ist, um die notwendigen Aenderungen fuer die Gemeinnuetzigkeit einzuarbeiten -- immer vorausgesetzt, es sind nur formelle Aenderungen und im Einklang mit § 9 (2). WIP. --Valodim 23:29, 5. Jul. 2011 (UTC)
  • Anschreiben vom Finanzamt ist da, enthaelt erwartungsgemaesz nur das bisher gesagte in Schriftform. --Valodim 23:29, 5. Jul. 2011 (UTC)

Aktueller Fortschritt (alt)

  • War beim Finanzamt, es sind einige Satzungaenderungen noetig -> Demnaechst Mitgliederversammlung. Zu noetigen Aenderungen siehe Satzung, das ist das was beim Durchgehen vor Ort direkt aufgefallen ist. Wir werden das nochmal in einem Anschreiben schriftlich kriegen. --Valodim 10:07, 29. Jun. 2011 (UTC)
  • Ich werde morgen zum Finanzamt gehen, und unsere Satzung zur Pruefung der Gemeinnuetzigkeit vorlegen. --Valodim 10:28, 23. Jun. 2011 (UTC)


Weitere Planung

  • Nach Telefonat mit Notar Wille in BS, Valodim 10:50, 14. Jul. 2011 (UTC):
    • Einreichung von Einladung zur Gruendungsversammlung, Anwesenheitsliste, unterschriebene Satzung in Original und Kopie, Gruendungsprotokoll, Wisch des Finanzamtes zur Vorbereitung durch den Notar
    • Vereinbarung eines Termins zur beglaubigten Unterschrift, es reicht ein vertretungsberechtigter Teil des Vorstandes, sprich zwei Leute entsprechend § 8 (1)
    • Kosten: Notar unter 30 Euro, dazu Eintragung als gemeinnuetziger Verein ~10 Euro (statt ~50 Euro)
  • Eintragung beim Amtsgericht. Nach Eingang des Antrags wird es bis zur Benachrichtigung ueber die erfolgte Eintragung nochmals bis zu 6 Wochen dauern!


Relevanter Praxistip von rechtsanwalt-thieler.de

Die Eintragung ins Vereinsregister ist kostenfrei, wenn der Verein vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Es ist deshalb sinnvoll, die Gemeinnützigkeit zu beantragen, bevor der Verein für die Eintragung ins Vereinsregister angemeldet wird. Machen Sie Ihre Gründungsversammlung, melden den Verein aber noch nicht an. Gehen Sie zuerst zum Finanzamt du beantragen die Steuerfreistellung. Ist Ihr Verein als gemeinnützig anerkannt, müssen Sie beim Amtsgericht keine Gebühren bezahlen. Die Gemeinnützigkeit kann ohne Eintragung des Vereins erlangt werden. Allerdings dauert es ungefähr vier Wochen, bis Sie antwort vom Finanzamt erhalten. Und sollte das Finanzamt eine Änderung Ihrer Satzung wünschen, können Sie die Satzung mit Beschluss der Mitglieder ändern, ohne dass Sie beim Vereinsregister die gebührenpflichtige Eintragung ändern müssen.