Mitgliederversammlung 2013-12-07

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Platzhalter für die nächste Mitgliederversammlung, Termin wird voraussichtlich Samstag, der 7. Dezember 2013 um 14:00 sein.

Wichtige Dinge für schriftführerischen Overhead

  • Akkreditierung mit Unterschriften der Mitglieder!

Tagesordnung

TOP 0: Organisatorischer Overhead

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Wahl der Versammlungsleitung und der protokollführenden Entität
  • Zulassung von Gästen
  • Festlegung der Tagesordnung
  • Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2013-03-16
  • Anträge zur Geschäftsordnung
    • Vorschlag Minimal-Geschäftsordnung: Stimmenabgabe im Voraus wie letztes Mal (TOP 2.2) regeln
      1. Die Übertragung des Stimmrechts auf andere, anwesende Mitglieder ist möglich, sofern alle folgenden Punkte erfüllt sind:
        • Bei den Wahlen, für die das Stimmrecht übertragen wird, handelt es sich um Wahlen mit Stimmzetteln
        • Das Mitglied, das das Stimmrecht überträgt, war zum Beginn der Versammlung anwesend und hat die entsprechenden Stimmzettel vor dem Verlassen der Versammlung ausgefüllt
        • Das Mitglied, das das Stimmrecht überträgt, hat der Versammlungsleitung mitgeteilt, auf welches anwesende Mitglied das Stimmrecht übertragen wurde.
      2. Bei der Übertragung des Stimmrechts ist das Wahlgeheimnis zu wahren.

TOP 1: Jahresbericht und Entlastung des Vorstandes

TOP 2: Vorstandswahlen (Kandidaten dürfen hier eingetragen werden)

Vorsitzende Entität:

  • Valodim
  • rohieb
  • chrissi[dach]
  • larsan

Stellvertretend vorsitzende Entität:

  • rohieb
  • chrissi[dach]
  • Pecca
  • larsan

Buchführende Entität (a.k.a. Schatzmeister):

  • chrissi[dach]
  • rohieb
  • doooooooooooooooom
  • shoragan

Beisitzende Entitäten:

  • larsan
  • Pecca
  • rohieb
  • Neo Bechstein
  • reneger
  • Kasalehlia
  • comawill
  • hellfyre
  • shoragan
  • dadrc

TOP 2: Änderungsanträge

  • Beitragsordnung: Lastschriftverfahren (Diff)
  • Satzung/Beitragsordnung: Einführung von Fördermitgliedschaften. Dies soll es natürlichen und juristischen Personen einfacher machen, den Verein mit einem regelmäßigen Beitrag zu unterstützen. Unterschiede
  • Beitragsordnung: Beitragsbefreiung für maximal ein Jahr. (Diff)
  • Satzung: Beschlüsse der Mitgliederversammlung haben Vorrang (Diff)
  • Satzung: obsoleten Absatz entfernen (Unterschiede)