Spenden: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Für die Ausstellung einer steuerlich absetzbaren Zuwendungsbescheinigung („Spendenquittung“) bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem [[Vorstand]]. Gleiches gilt für Eingangsbestätigungen. Für Beträge unter 200 € pro Jahr (ab 2021: 300 €) genügt deutschen Finanzämtern aber auch ein Kontoauszug, Überweisungsbeleg o.ä. | ||
Der Verein Stratum 0 e. V. ist beim Amtsgericht Braunschweig unter der Registernummer VR 200889 ins Vereinsregister eingetragen. | Der Verein Stratum 0 e. V. ist beim Amtsgericht Braunschweig unter der Registernummer VR 200889 ins Vereinsregister eingetragen. |
Aktuelle Version vom 23. September 2022, 22:04 Uhr
Aktuell sind folgende Wege möglich, um dem Verein Spenden zukommen zu lassen:
Überweisung
- Kontoinhaber: Stratum 0 e.V.
- SWIFT-BIC: NOLADE2HXXX (Nord/LB Hannover)
- IBAN: DE40 2505 0000 0200 0249 17
Für die Ausstellung einer steuerlich absetzbaren Zuwendungsbescheinigung („Spendenquittung“) bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Vorstand. Gleiches gilt für Eingangsbestätigungen. Für Beträge unter 200 € pro Jahr (ab 2021: 300 €) genügt deutschen Finanzämtern aber auch ein Kontoauszug, Überweisungsbeleg o.ä.
Der Verein Stratum 0 e. V. ist beim Amtsgericht Braunschweig unter der Registernummer VR 200889 ins Vereinsregister eingetragen. Das Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstraße hat den Verein unter der Steuernummer 14/208/04224 zuletzt am 3. Februar 2020 als steuerbegünstigt gemeinnützig anerkannt (siehe Freistellungsbescheid), damit darf der Verein bis zu 5 Jahre danach Zuwendungsbescheinigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge ausstellen (AO §63, Abs. 5).
Sachspenden
Generell sind wir Sachspenden gegenüber aufgeschlossen, sofern es sich nicht um veraltete oder defekte Elektronikgeräte handelt. Die Artikel Entsprechende Liste und Anschaffungen enthalten eine Liste von Dingen, die wir sehr gerne gespendet haben würden. Falls du uns andere Sachspenden zukommen lassen willst, die nicht auf der Liste stehen, solltest du lieber vorher per Mail an normalverteiler@stratum0.org nachfragen, ob wir Verwendung dafür haben. Sollte es sich um eine Sachspende aus Firmeneigentum handeln, für die eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden soll, ist ein Auszug aus der Firmenbuchhaltung notwendig, da wir nur den aktuellen Buchwert+USt. bescheinigen können.