Mitgliederversammlung 2013-12-07: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. Oktober 2013, 02:27 Uhr
Platzhalter für die nächste Mitgliederversammlung, Termin wird voraussichtlich Samstag, der 9. Dezember 2013 um 14:00 sein.
Wichtige Dinge für schriftführerischen Overhead
- Akkreditierung mit Unterschriften der Mitglieder!
Tagesordnung
TOP 0: Organisatorischer Overhead
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl der Versammlungsleitung und der protokollführenden Entität
- Zulassung von Gästen
- Festlegung der Tagesordnung
- Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2013-03-16
- Anträge zur Geschäftsordnung
- Vorschlag Minimal-Geschäftsordnung: Stimmenabgabe im Voraus wie letztes Mal (TOP 2.2) regeln
- Die Übertragung des Stimmrechts auf andere, anwesende Mitglieder ist möglich, sofern alle folgenden Punkte erfüllt sind:
- Bei den Wahlen, für die das Stimmrecht übertragen wird, handelt es sich um Wahlen mit Stimmzetteln
- Das Mitglied, das das Stimmrecht überträgt, war zum Beginn der Versammlung anwesend und hat die entsprechenden Stimmzettel vor dem Verlassen der Versammlung ausgefüllt
- Das Mitglied, das das Stimmrecht überträgt, hat der Versammlungsleitung mitgeteilt, auf welches anwesende Mitglied das Stimmrecht übertragen wurde.
- Bei der Übertragung des Stimmrechts ist das Wahlgeheimnis zu wahren.
- Die Übertragung des Stimmrechts auf andere, anwesende Mitglieder ist möglich, sofern alle folgenden Punkte erfüllt sind:
- Vorschlag Minimal-Geschäftsordnung: Stimmenabgabe im Voraus wie letztes Mal (TOP 2.2) regeln
TOP 1: Jahresbericht und Entlastung des Vorstandes
TOP 2: Vorstandswahlen (Kandidaten dürfen hier eingetragen werden)
Vorsitzende Entität:
- Valodim
- rohieb
- chrissi[dach]
Stellvertretend vorsitzende Entität:
- rohieb
Buchführende Entität (a.k.a. Schatzmeister):
- chrissi[dach]
- rohieb
Beisitzende Entitäten:
- larsan
- Pecca
- rohieb
- Neo Bechstein
- reneger
TOP 2: Änderungsanträge
- Beitragsordnung: Lastschriftverfahren (Diff)
- Satzung/Beitragsordnung: Einführung von Fördermitgliedschaften. Dies soll es natürlichen und juristischen Personen einfacher machen, den Verein mit einem regelmäßigen Beitrag zu unterstützen. Unterschiede
- Beitragsordnung: Beitragsbefreiung für maximal ein Jahr. (Diff)
- Satzung: Beschlüsse der Mitgliederversammlung haben Vorrang (Diff)