Diskussion:Vorstand/Geschäftsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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# Datenschutzvereinbarung
 
# Datenschutzvereinbarung
 
## Mitgliederdaten
 
## Mitgliederdaten
### <font red>Personenbezogene </font>Mitgliederdaten dürfen nur bei nachgewiesenem berechtigen Interesse und nach Unterzeichnung einer Datenschutzvereinbarung eingesehen werden.
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### <font color=red>Personenbezogene </font>Mitgliederdaten dürfen nur bei nachgewiesenem berechtigen Interesse und nach Unterzeichnung einer Datenschutzvereinbarung eingesehen werden.
### Die Weitergabe von <font red>personenbezogenen </font>Mitgliederdaten an Dritte ist nicht gestattet und wird mindestens mit Ausschluss aus dem Verein geahndet.
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### Die Weitergabe von <font color=red>personenbezogenen </font>Mitgliederdaten an Dritte ist nicht gestattet und wird mindestens mit Ausschluss aus dem Verein geahndet.
  
 
Begründung: Statistische Mitgliederdaten usw. dürfen natürlich weitergegeben werden. Da die vorhandenen Daten kaum über die öffentlich beim Amtsgericht hinterlegten Daten hinausgehen (Bankverbindung!), erscheint ein Schutz darüberhinaus nicht zielführend.
 
Begründung: Statistische Mitgliederdaten usw. dürfen natürlich weitergegeben werden. Da die vorhandenen Daten kaum über die öffentlich beim Amtsgericht hinterlegten Daten hinausgehen (Bankverbindung!), erscheint ein Schutz darüberhinaus nicht zielführend.
 
--[[Benutzer:Lulu|Lulu]] ([[Benutzer Diskussion:Lulu|Diskussion]]) 12:53, 7. Mai 2013 (CEST)
 
--[[Benutzer:Lulu|Lulu]] ([[Benutzer Diskussion:Lulu|Diskussion]]) 12:53, 7. Mai 2013 (CEST)

Version vom 7. Mai 2013, 11:53 Uhr

Änderungsvorschlag 1:

  1. Datenschutzvereinbarung
    1. Mitgliederdaten
      1. Personenbezogene Mitgliederdaten dürfen nur bei nachgewiesenem berechtigen Interesse und nach Unterzeichnung einer Datenschutzvereinbarung eingesehen werden.
      2. Die Weitergabe von personenbezogenen Mitgliederdaten an Dritte ist nicht gestattet und wird mindestens mit Ausschluss aus dem Verein geahndet.

Begründung: Statistische Mitgliederdaten usw. dürfen natürlich weitergegeben werden. Da die vorhandenen Daten kaum über die öffentlich beim Amtsgericht hinterlegten Daten hinausgehen (Bankverbindung!), erscheint ein Schutz darüberhinaus nicht zielführend. --Lulu (Diskussion) 12:53, 7. Mai 2013 (CEST)