Mitgliederversammlung 2013-12-07

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Platzhalter für die nächste Mitgliederversammlung, Termin wird voraussichtlich Samstag, der 9. Dezember 2013 um 14:00 sein.

Wichtige Dinge für schriftführerischen Overhead

  • Akkreditierung mit Unterschriften der Mitglieder!

Tagesordnung

TOP 0: Organisatorischer Overhead

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Wahl der Versammlungsleitung und der protokollführenden Entität
  • Zulassung von Gästen
  • Festlegung der Tagesordnung
  • Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung 2013-03-16
  • Anträge zur Geschäftsordnung
    • Vorschlag Minimal-Geschäftsordnung: Stimmenabgabe im Voraus wie letztes Mal (TOP 2.2) regeln
      1. Die Übertragung des Stimmrechts auf andere, anwesende Mitglieder ist möglich, sofern alle folgenden Punkte erfüllt sind:
        • Bei den Wahlen, für die das Stimmrecht übertragen wird, handelt es sich um Wahlen mit Stimmzetteln
        • Das Mitglied, das das Stimmrecht überträgt, war zum Beginn der Versammlung anwesend und hat die entsprechenden Stimmzettel vor dem Verlassen der Versammlung ausgefüllt
        • Das Mitglied, das das Stimmrecht überträgt, hat der Versammlungsleitung mitgeteilt, auf welches anwesende Mitglied das Stimmrecht übertragen wurde.
      2. Bei der Übertragung des Stimmrechts ist das Wahlgeheimnis zu wahren.

TOP 1: Jahresbericht und Entlastung des Vorstandes

TOP 2: Vorstandswahlen. Kandidaten: Vorsitzende Entität:

  • Valodim
  • rohieb
  • chrissi[dach]

Stellvertretend vorsitzende Entität:

  • rohieb

Buchführende Entität:

  • chrissi[dach]
  • rohieb

Beisitzende Entitäten:

  • larsan
  • Pecca
  • rohieb
  • Neo Bechstein
  • reneger

TOP 2: Satzungsänderungsanträge

  • Änderung der Beitragsordnung, Einfügen von "maximal" in §0 (3). Begründung: Auf Vorstandssitzung 2013-05-13 für sinnvoll befunden, um flexibler zu sein. Geringe Anzahl an Anträgen ermöglicht eine individuelle Diskussion.
§0 (3) Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen
können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen.
Diese gilt für maximal ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden.
  • SÄA/Beitragsordnung: Einführung von Fördermitgliedschaften. Dies soll es natürlichen und juristischen Personen einfacher machen, den Verein mit einem regelmäßigen Beitrag zu unterstützen. Unterschiede
  • SÄA: Beschlüsse der Mitgliederversammlung haben Vorrang (Diff)
  • Beitragsordnung: Lastschriftverfahren (Diff)