Hallo Entitäten,
an dieser Stelle wieder eine zwei(±n)wöchentliche Zusammenfassung for all things space:
Hallo Entitäten,
an dieser Stelle wieder eine zwei(±n)wöchentliche Zusammenfassung for all things space:
Als Verein mit eigenem Raum haben wir uns im August 2013 beim Beitragsservice angemeldet. Natürlich haben wir dabei angegeben, dass wir gemeinnützig sind, um immerhin nur den reduzierten Beitrag von 5,99€ pro Monat zahlen zu müssen. Da der Beitragsservice in seiner öffentlichen Kommunikation stark das Gefühl verbreitet, dass sowieso jeder zahlen müsste und ganz schlimme Dinge passieren, wenn man es nicht tut, war die Motivation sich mit der genauen Gesetzeslage zu beschäftigen eher gering.
Später wurden wir auf einen Blogpost von /dev/tal hingewiesen. Dort hat sich jemand den Gesetzestext im Wortlaut angesehen und ist dabei auf folgenden Abschnitt gestoßen:
§5 RBStV (5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten 1. die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind, 2. in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist oder […]
Natürlich wäre es auch interessant sich mit (1) zu beschäftigen und einmal herauszufinden, welchen Aufwand eigentlich die Anerkennung als Ort für gottesdienstliche Zwecke mit sich bringt. Der dafür notwendige Aufwand scheint allerdings den für (2) zu überschreiten.
Als kleiner Verein haben wir sowieso keine Angestellten – unsere Arbeit beruht auf Ehrenamt. Entsprechend haben wir nie den Aufwand betrieben bei uns formale Arbeitsplätze einzurichten. Warum sollten wir uns auch mit der Berufsgenossenschaft, Arbeitssicherheit und ähnlichem beschäftigen?
rohieb hat sich daraufhin an den Beitragsservice gewendet:
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind ein gemeinnütziger Verein (Stratum 0 e. V., Amtsregister Braunschweig, VR 200889) und beschäftigen keine Angestellten bzw. haben noch nie Angestellten beschäftigt, und somit in unseren Räumlichkeiten keine Arbeitsplätze eingerichtet.
Nach §5 Abs. 5 RBStV Punkt 2 („Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten [… ] in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist [… ]“) müssten wir also keinen Rundfunkbeitrag entrichten. Ist dies soweit korrekt? Kann der Rundfunkbeitrag für unseren Verein abgemeldet werden?
Ergebnis: Der Stratum 0 e. V. ist nun vom Rundfunkbeitrag befreit. Darüber hinaus haben wir den gezahlten (und nicht verjährten) Beitrag rückwirkend erstattet bekommen. \o/
Hallo Entitäten,
an dieser Stelle wieder eine zwei(±n)wöchentliche Zusammenfassung for all things space:
Hallo Entitäten,
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Hallo Entitäten,
an dieser Stelle wieder eine zwei(±n)wöchentliche Zusammenfassung for all things space.
Hallo Entitäten,
an dieser Stelle wieder eine zwei(±n)wöchentliche Zusammenfassung for all things space.
We have a Husqvarna Designer Topaz 30 embroidery machine, and the needle holder recently broke in two. The replacement part only was about 30€. I tried searching for a service manual for that machine, but the results are really sparse and you get to the strange sites really soon… But it turned out that the replacement is very easy, you’ll only need a 1.5mm hex key.
Pictures are better than 253 words:
The LulzBot TAZ 5 User Manual has this mysterious section:
5.4 Using 1.75mm filament
Your LulzBot TAZ 3D printer is set up to use 3mm plastic filament by default and may be capable of printing 1.75mm filament with no hardware modification. While many of our advanced users are able to do so, your results may vary.
Since we wanted to use the remaining glow-in-the-dark filament, we decided to try our luck. So we changed the filament diameter to 1.75mm in Slic3r, and printed a few small objects. Everything went as expected, only the retraction moves didn’t work so well and the filament oozed out of the extruder nonetheless. But those strands can easily be cleaned up later, so we went on with some bigger objects. This was when the printer would reproducibly stop extruding after a few layers, and it seemed like the nozzle was clogged up. Investigation showed this beauty:
Apparently the filament was too thin to be directed into the hotend, so it decided to curl up in the space between the hobbed bolt and the upper entry of the nozzle instead. After all, the manual was right, our results really did vary.
als Freifunk-Initiative in Braunschweig verfolgen wir mit Interesse die dem Beschluss 3584/14 folgenden Entwicklungen und somit auch die kürzliche Mitteilung der Verwaltung (DS 14314/15) an den Wirtschaftsausschuss für den 17.04.2015. Hierbei fiel uns auf, dass die Verwaltung bei ihrer Recherche viele Punkte missverständlich dargestellt hat, und leider auch die großen und erfolgreichen Freifunkprojekte in Städtekooperation wie Arnsberg und insbesondere Berlin unberücksichtigt lässt.
Im Folgenden greifen wir daher Abschnitte der Mitteilung auf und korrigieren diese:
Zudem entzieht sich diese dezentrale Lösung der verlässlichen Steuerung der Versorgungsgebiete und –qualitäten.
Die oben genannten Beispiele zeigen klar, dass die Kooperation öffentlicher Einrichtungen, Gewerbetreibender und Privatleute zu einer erfolgreichen Flächendeckung mit kostenlosem WLAN in innerstädtischen Bereichen führen kann. Mit Paderborn und Hamburg lassen sich darüber hinaus noch zwei Beispiele anführen, in denen private Initiativen, sogar ohne Beteiligung der Städte, umfangreiche Netze an Zugangspunkten aufgebaut haben.
Ein verlässliches Versprechen gegenüber den Nutzern könnte damit nicht abgegeben werden.
Durch die Beteiligung Vieler am Aufbau der Zugangspunkte ist für die Freifunknutzer quasi jederzeit ein technischer Ansprechpartner verfügbar. Die Sicherstellung des Betriebs der Infrastruktur wird durch die dezentrale Struktur auf viele Schultern verteilt und die Betriebskosten sind dementsprechend niedrig. Die geringen Kosten für den Betrieb der Zugangspunkte, nämlich die Stromkosten, verteilen sich auf die gleichen Schultern. Soll ein neues Gebiet gezielt erschlossen werden, so kann, unter Mithilfe der Stadt oder ähnlicher Einrichtungen, sowie der Anwohner, auf deren verteilte und bestehende Infrastruktur zurückgegriffen werden. Durch die so entstehende Redundanz kann von einer höheren Verfügbarkeit als bei einer zentralisierten Infrastruktur ausgegangen werden.
Auch wenn gesetzliche Änderungen hinsichtlich der sogenannten Störerhaftung in Aussicht gestellt sind, bleibt doch fraglich, ob derartige Initiativen juristisch nachhaltig abgesichert sind und auch von offizieller Seite genutzt werden sollten.”
Erste Urteile weisen in der aktuellen Rechtsprechung darauf hin, dass auch Betreiber von Freifunk-Zugängen als Provider anzusehen sind und diese somit von der Störerhaftung ausgenommen sind (AG Charlottenburg, Stellungnahme Kanzlei Hubrig). Freifunk Rheinland hat sich darüber hinaus dafür entschieden, selber Internetzugangsanbieter (ISP – Internet Service Provider) zu werden und betreibt die Infrastruktur nun im Rahmen des Freifunk Rheinland e.V. (FF Rheinland1, FF Rheinland2). Da aus unserer Sicht somit derzeit eine juristische Absicherung gegeben ist, spricht nichts gegen eine Kooperation einer öffentlichen Einrichtung mit Freifunk. Wie die aktuell laufende Gesetzgebung Freifunk oder kommerzielle Anbieter beeinflusst ist zum jeztigen Zeitpunkt schwer absehbar. Der Vorstand für Recht & Politik des eco e.V. sagt hierzu zum Beispiel: “Wird der Referentenentwurf 1:1 umgesetzt, bleibt Deutschland weiterhin eine WLAN-Wüste.” (eco) Eine Zusammenfassung weiterer Stimmen findet sich z.B. bei »Freifunk statt Angst« (FSA).
Der Verein Freifunk ist eine private Initiative, bei der Bürger ihre private Internetverbindung kostenfrei für andere Nutzer freigeben.
Die Bereitsteller von Freifunk-Zugangspunkten reservieren einen von ihnen selbst festgelegten Teil ihrer Bandbreite für das Freifunknetz. Wird diese nicht ausgelastet, steht sie auch weiterhin ihnen selbst zur Verfügung. Freifunknutzer und -bereitsteller kann jede/r sein, nicht nur Bürger, sondern auch Ladenlokale oder gar Ketten (s. Paderborn) oder öffentliche Einrichtungen (s. Berlin). Die Möglichkeit, sich einem stadtweiten, offenen WLAN anzuschließen ist ein Standortvorteil für kleine und mittelständische Unternehmen. Dies ist mit Freifunk für Unternehmen mit geringem Aufwand und vernachlässigbaren Kosten realisierbar; in Verbindung mit einer kommerziellen Lösung jedoch eher aufwendig.
Die jeweiligen Netze werden nicht als getrennte Einwahlknoten genutzt, sondern untereinander verbunden (Mesh-Netze). Dabei wird die sogenannte Störerhaftung „umgangen“.
Jeder Knoten ist ein “Einwahlknoten” (Access-Point), mit dem sich Nutzer verbinden können. Knoten, die selbst keinen direkten Internetzugang haben, aber direkt oder indirekt einen Knoten mit Internetzugang per Funk erreichen können (“Meshing”), können mit dieser Technik an infrastrukturarmen Orten Internetzugang anbieten. Diese Art der Verbindung über Meshing ermöglicht nicht die Störerhaftung zu umgehen. Stattdessen dient Meshing als technisches Mittel zur Vergrößerung der Reichweite des Netzes. Freifunk würde auch ohne diesen Reichweitenbonus funktionieren. Für die rechtliche Bewertung ist die Betrachtung dieser Funktionsweise irrelevant.
“Derzeit schützt sich die Freifunk Initiative vor einer Inanspruchnahme durch die Verlagerung der Server für ihre Mesh-Netze ins Ausland.”
Die genannten Server (“Gateways” genannt) sind die Ausgänge, über welche Nutzer des Freifunknetzes tatsächlich “ins Internet” kommen. Prinzipiell ist aus deutscher Sicht irrelevant, ob die Gateway-Server im Inland oder im Ausland stehen, denn bisher wurde nicht nachgewiesen, dass die Störerhaftung für Freifunk greift, da die angebotenen Dienste denen eines Providers entsprechen (AG Charlottenburg). Unter Aufrechterhaltung der Unschuldsvermutung darf daher nicht von einer Umgehung der Störerhaftung gesprochen werden. Der Rückgriff auf Gateways verschiedener Anbieter in verschiedenen Ländern dient vielmehr der Ausfallsicherheit und Lastenverteilung des Netzes und erhöht somit Stabilität und Qualität des Angebotes. Das Providerprivileg dient dazu, Provider vor der falschen Vorgabe von Rechtsansprüchen Dritter zu schützen; so wie ein Postbote nicht für den Inhalt der Briefe verantwortlich ist, die er zum Briefkasten bringt. Das Providerprivileg ist die Grundvoraussetzung für den Betrieb einer öffentlichen Zugangsinfrastruktur. (Compuserve-Urteil, Stellungnahme Kanzlei Hubrig)
“Die befragten Kommunen treten mehrheitlich nicht als Provider auf, auch um nicht in die Störerhaftung zu gelangen.”
Diese Aussage ist inhaltlich falsch, da die Störerhaftung für eine Kommune, die als Provider auftritt, nicht gilt. Darüber hinaus besteht für die Stadt natürlich die Möglichkeit, Freifunk als Provider zu fördern, beispielsweise durch finanzielle Unterstützung und/oder durch Nutzung öffentlicher Gebäude.
Die Verwaltung möchte offensichtlich rechtliche Risiken von der Stadt abwenden; der aktuellen Rechtsauffassung nach existieren diese aber nicht, oder lägen im Zweifel beim Kooperationspartner der Stadt (z. B. Freifunk).
Die Verwaltung hat in ihrer Mitteilung auch einen Anforderungskatalog formuliert. Diesen wollen wir kurz kommentieren:
Folgende Anforderungen sollen an das Netz bzw. den Betrieb selbst gestellt werden:
Freifunk ohne Unterstützung der Stadt
Freifunk Braunschweig kann ohne Unterstützung langsam weiter wachsen.
Dies geschieht stetig, aber mit eher zufälliger Ausbreitung in der
Flächenabdeckung, sofern keine aktiven Werbeaktionen seitens der Initiative
selbst forciert werden.
Stadt als Teilnehmer und Unterstützer der Initiative
Wenn Freifunk Braunschweig von der Stadt Braunschweig unterstützt wird,
kann die Initiative die von der Stadt angestrebten Plätze vorrangig
ausbauen, indem dort Access-Points installiert werden. Die Sicherheit
des städtischen Netzwerkes (stadteigene Gebäude), sofern dieses genutzt
wird, wird dadurch nicht beeinträchtigt. Lediglich wird die jeweils am Ort
vorhandene Bandbreite in jenem maximalen Ausmaß eingeschränkt, das von der
Stadt in Kauf genommen wird. Die Kosten pro Router betragen dabei geschätzt
pro Anschaffung 20-100€ und für jährlichen Betriebsstrom im Schnitt
ca. 10-15 € pro Einheit. Die Minimalausstattung der von der Stadt
angestrebten Plätze kann so mit wenigen Einheiten ermöglicht werden und
erfüllt den Anspruch einer “möglichst kostenneutralen Lösung”.
Für eine komfortable, vollständigere und ausfallsicherere Abdeckung
wären je nach Ort mehr Einheiten notwendig.
Stadt als Schirmherr
Die Stadt bewirbt die Freifunk-Initiative z.B. auf ihrer Webseite oder
durch Auslage von Print-Werbung in Bürgerbüros, etc. Darüber hinaus kann
die Stadt als Türöffner bei ansässigen Gewerbetreibenden dienen und
Kontakte herstellen.
Stadt mit mehreren Kooperationspartnern Es ist auch die Kooperation der Stadt mit mehreren Partnern zugleich denkbar. So kann Freifunk Braunschweig die Abdeckung zusammen mit Bürgern und Gewerbetreibenden weiter ausbauen und die Stadt gleichzeitig eine Kooperation mit einem kommerziellen Provider eingehen.
Freifunk Braunschweig steht immer für den gemeinsamen Ausbau der Grundversorgung mit freiem WLAN zur Verfügung. Gerne stehen wir ihnen für Details, Fragen und Konzeptgespräche zur Verfügung.
Name & Stadt/Region | Zugangspunkte |
---|---|
Freifunk Hamburg | 794 |
Freifunk Paderborn | 742 |
Freifunk Südwestfalen | 670 |
Freifunk Düsseldorf | 450 |
Freifunk Berlin | 371 |
Freifunk München | 371 |
Freifunk Muenster | 336 |
Freifunk Bielefeld | 310 |
(…) | |
Freifunk Braunschweig | 118 |
Insgesamt über 11.000 Zugangspunkte in Deutschland: Karte
Update: Das vollständige Protokoll ist im Wiki zu finden.
Die diesjährige Mitgliederversammlung am 7. Dezember ist vorbei, hier eine kurze Übersicht, was passiert ist: