Mitgliederversammlung 2015-12-06: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Stratum 0
Wechseln zu:Navigation, Suche
K (Daniel Bohrer verschob die Seite Nächste Mitgliederversammlung nach Mitgliederversammlung 2015-12-06)
K (wo? da!)
Zeile 1: Zeile 1:
Platzhalter für die nächste anstehende Mitgliederversammlung, die sehr wahrscheinlich am Sonntag, 6. Dezember 2015 stattfinden wird.
+
Platzhalter für die nächste anstehende Mitgliederversammlung, die sehr wahrscheinlich am Sonntag, 6. Dezember 2015 im [[Space]] stattfinden wird.
  
 
Dies wird die 6. Mitgliederversammlung der Stratum 0 e.V. sein.
 
Dies wird die 6. Mitgliederversammlung der Stratum 0 e.V. sein.
  
 
Die [[Mitgliederversammlung 2014-12-07|vorherige Mitgliederversammlung]] fand am Sonntag, 7. Dezember 2014 statt.
 
Die [[Mitgliederversammlung 2014-12-07|vorherige Mitgliederversammlung]] fand am Sonntag, 7. Dezember 2014 statt.
 
 
<!-- Friendly reminder, wenn hier in nem Jahr nochmal jemand guckt: <87sigrauqr.fsf@littlepip.fritz.box> --Val -->
 
<!-- Friendly reminder, wenn hier in nem Jahr nochmal jemand guckt: <87sigrauqr.fsf@littlepip.fritz.box> --Val -->
  

Version vom 28. Oktober 2015, 01:50 Uhr

Platzhalter für die nächste anstehende Mitgliederversammlung, die sehr wahrscheinlich am Sonntag, 6. Dezember 2015 im Space stattfinden wird.

Dies wird die 6. Mitgliederversammlung der Stratum 0 e.V. sein.

Die vorherige Mitgliederversammlung fand am Sonntag, 7. Dezember 2014 statt.

Themen

  • Protokoll-Overhead
    • Wahl der Versammlungsleitung & Protokollführenden Entität
    • negative oder positive Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Entlastung des Vorstands
  • Wahlen. Kandidierende Entitäten:
    • Vorsitzende Entität („Vorstandsvorsitzender“)
      • jemand?
    • Stellv. vorsitzende Entität („stellv. Vorsitzender“)
      • someone?
    • Geld verwaltende Entität („Schatzmeister“)
      • anyone?
    • Beisitzende Entitäten („Beisitzer“)
      • du?
    • Der Geld verwaltenden Entität auf die Finger schauende Entitäten („Rechnungsprüfer“)
      • wer anders?
  • Optionsrecht
    • Mietvertrag §2.4: "Der Mieter kann von der Ausübung des Optionsrechts nur schriftlich bis spätestens 6 Monate vor Vertragsablauf bis zum 31.03.2016 Gebrauch machen"