Mitgliederversammlung 2012-12-15: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 6. November 2012, 15:07 Uhr

Doodle war da: http://doodle.com/rnft46s5fc6eycua

Vorschläge für die nächste Mitgliederversammlung:

  • SÄA: Einladung zu Vorstandssitzungen durch beliebige Vorstandsmitglieder erlauben [1]
    • Satzung, §8 Abs. 6 Satz 1:
      Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den Vorstandsvorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden in Textform unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen.
    • soll ersetzt werden durch:
      Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch ein Mitglied des Vorstands in Textform unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen.
    • Begründung: Warum nicht? 1. oder 2. Vorsitzender könnten grad wenig Zeit haben.
  • SÄA: Bestätigung des Vorstands möglich machen, Amtszeit bis zur Neuwahl beschränken [2]
    • Satzung, §7 Abs. 2, Satz 3 und 4:
      Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
    • soll ersetzt werden durch:
      Die Bestätigung des Vorstandes oder die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
    • Begründung:
      • Bestätigung des Vorstands gilt als Blockwahl; dies ist nicht zulässig, sofern nicht explizit in der Satzung geregelt. Siehe auch [3]
      • Amtszeit könnte problematisch sein, wenn der Wille besteht, gewählte Vorstandsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit abzusetzen.
  • SÄA: Keine besondere Begrenzung der Amtszeit bei Nachfolgern von vakant gewordenen Vorstandsposten [4]
    • Satzung, §7 Abs. 10, Satz 1:
      Für vakant gewordene Vorstandsposten wird auf der nächsten Mitgliederversammlung jeweils ein Nachfolger bestimmt, der für die restliche Dauer der Amtszeit seines Vorgängers im Amt bleibt.
    • soll ersetzt werden durch:
      Für vakant gewordene Vorstandsposten muss auf der nächsten Mitgliederversammlung jeweils ein Nachfolger bestimmt werden.
    • Begründung: Sonst könnte folgendes passieren: Ein Vorstandsmitglied (z.B. Schatzmeister) tritt 4 Wochen vor Ende der Amtszeit zurück. Nach Einberufung einer Mitgliederversammlung wird 2 Wochen später ein Nachfolger bestimmt => dieser Nachfolger hat dann nur eine Amtszeit von 2 Wochen, danach muss wieder neu gewählt werden.
  • SÄA: Geschäftsordnung des Vorstands nur bei Bedarf nötig [5]
    • Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, worin unter anderem die Aufgabenteilung des Vorstandes geregelt wird.
    • soll ersetzt werden durch:
      Der Vorstand gibt sich bei Bedarf eine Geschäftsordnung, worin unter anderem die Aufgabenteilung des Vorstandes geregelt wird.
    • Begründung: Bisher ist keine Geschäftsordnung nötig gewesen.
  • Beitragsordnung: Ermäßigter Mitgliedsbeitrag für Auszubildende [6]
  • Schlüsselbund aller gpg-keys der Vorstandsmitglieder erstellen und von möglichst vielen Anwesenden signieren. -- Benjamin 16:27, 2. Feb. 2012 (UTC)
  • Das Thema Social Media angehen, dazu gehören Facebook, G+, Twitter und sonstige
    • Vllt. eine Arbeitsgruppe bilden
  • Des Weiteren sollte man sich frühzeitig Gedanken zur Mitgliederneuwerbung machen, nicht erst, wenn die jetzige Studenten/Spacegeneration abwandert