Mitgliederversammlung 2012-12-15: Unterschied zwischen den Versionen

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***:''Die Aufnahmegebühr beträgt zwei Schokoriegeleinheiten, zu zahlen direkt an ein präferiertes Vorstandsmitglied. Wahlweise kann die Aufnahmegebühr in der Space-Küche für die Allgemeinheit hinterlegt werden.''
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* Umgang mit Social Media (Facebook, G+, Twitter, etc.)
 
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** Vllt. eine Arbeitsgruppe bilden, oder Aufgabe ans Plenum übertragen
 
** Vllt. eine Arbeitsgruppe bilden, oder Aufgabe ans Plenum übertragen

Version vom 13. Dezember 2012, 20:55 Uhr

Die zweite Mitgliederversammlung findet voraussichtlich statt am Samstag, den 15. Dezember 2012, ab 13:00 im TanzSportZentrum in der Hamburger Straße 273a (siehe Anfahrt, direkt die nächste Tür neben der Tür von unserem Hackerspace).

(Doodle war da: http://doodle.com/rnft46s5fc6eycua)

Agenda:

  • Aufbau und Akkreditierung ab 13:00
  • Beginn um 14:00
  • Organisatorisches
    • Wahl der Versammlungsleitung und der protokollführenden Entität
    • Feststellung der Beschlussfähigkeit
    • Festlegung der Tagesordnung
  • Berichte
    • Bericht des Vorstands
    • Bericht der Kassenprüfer
    • Entlastung
  • Änderungsanträge
    • SÄA: Einladung zu Vorstandssitzungen durch beliebige Vorstandsmitglieder erlauben [1]
      • Satzung, §8 Abs. 6 Satz 1:
        Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den Vorstandsvorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden in Textform unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen.
      • soll ersetzt werden durch:
        Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch ein Mitglied des Vorstands in Textform unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen.
      • Begründung: Warum nicht? 1. oder 2. Vorsitzender könnten grad wenig Zeit haben.
    • SÄA: Bestätigung des Vorstands möglich machen, Amtszeit bis zur Neuwahl beschränken [2]
      • Satzung, §7 Abs. 2, Satz 3 und 4:
        Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
      • soll ersetzt werden durch:
        Die Bestätigung des Vorstandes oder die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
      • Begründung:
        • Bestätigung des Vorstands gilt als Blockwahl; dies ist nicht zulässig, sofern nicht explizit in der Satzung geregelt. Siehe auch [3]
        • Amtszeit könnte problematisch sein, wenn der Wille besteht, gewählte Vorstandsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit abzusetzen.
    • SÄA: Keine besondere Begrenzung der Amtszeit bei Nachfolgern von vakant gewordenen Vorstandsposten [4]
      • Satzung, §7 Abs. 10, Satz 1:
        Für vakant gewordene Vorstandsposten wird auf der nächsten Mitgliederversammlung jeweils ein Nachfolger bestimmt, der für die restliche Dauer der Amtszeit seines Vorgängers im Amt bleibt.
      • soll ersetzt werden durch:
        Für vakant gewordene Vorstandsposten muss auf der nächsten Mitgliederversammlung jeweils ein Nachfolger bestimmt werden.
      • Begründung: Sonst könnte folgendes passieren: Ein Vorstandsmitglied (z.B. Schatzmeister) tritt 4 Wochen vor Ende der Amtszeit zurück. Nach Einberufung einer Mitgliederversammlung wird 2 Wochen später ein Nachfolger bestimmt => dieser Nachfolger hat dann nur eine Amtszeit von 2 Wochen, danach muss wieder neu gewählt werden.
    • SÄA: Geschäftsordnung des Vorstands nur bei Bedarf nötig [5]
      • Satzung, §7, Abs. 11:
        Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, worin unter anderem die Aufgabenteilung des Vorstandes geregelt wird.
      • soll ersetzt werden durch:
        Der Vorstand gibt sich bei Bedarf eine Geschäftsordnung, worin unter anderem die Aufgabenteilung des Vorstandes geregelt wird.
      • Begründung: Bisher ist keine Geschäftsordnung nötig gewesen.
    • Beitragsordnung: Ermäßigter Mitgliedsbeitrag für Auszubildende [6]
    • Beitragsordnung:
      • §1 wird durch den neuen Absatz (5) ergänzt:
        (5) Der Mitgliedsbeitrag kann ersatzweise in Schokoriegeleinheiten gezahlt werden. Eine Schokoriegeleinheit ist äquivalent zu 0,60€ anzusehen.
      • §4 (1) wird wie folgt geändert:
        Die Aufnahmegebühr beträgt zwei Schokoriegeleinheiten, zu zahlen direkt an ein präferiertes Vorstandsmitglied. Wahlweise kann die Aufnahmegebühr in der Space-Küche für die Allgemeinheit hinterlegt werden.
  • Wahlen (Amtszeit geht zu Ende). Kandidaten:
  • Umgang mit Social Media (Facebook, G+, Twitter, etc.)
    • Vllt. eine Arbeitsgruppe bilden, oder Aufgabe ans Plenum übertragen
  • (Mitglieder-)Werbung
    • besser frühzeitig Gedanken drüber machen, nicht erst, wenn die jetzige Studenten-/Spacegeneration abwandert
  • GPG-Keys der Vorstandsmitglieder von möglichst vielen Anwesenden signieren lassen. -- Benjamin 16:27, 2. Feb. 2012 (UTC)